Aktuelles
rund um das Thema Mieten





Rubrik: Allgemeines

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Verbesserter Kündigungsschutz essentiell im Kampf gegen Obdachlosigkeit

Der Deutsche Mieterbund begrüßt grundsätzlich den durch das Bundesbau-Ministerium vorgelegten Entwurf eines „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungs-losigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause“, fordert aber deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung. Eine Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, d. h. innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf.

Dies gilt bereits für die fristlose Kündigung, für die ordentliche Kündigung unverständlicherweise nicht. „Die Ampelkoalitionäre hatten dieses Missverhältnis erkannt und im Koalitionsvertrag angekündigt, die Anwendung der Schonfristregel auch auf die ordentliche Kündigung nach Evaluierung auszuweiten. Um den Aktionsplan erfolgreich umzusetzen, wäre es ein erster einfacher Schritt, einfach mal die eigenen Vereinbarungen umzusetzen – wobei lediglich eine Evaluierung natürlich nicht ausreicht, was wir brauchen ist die Umsetzung“, fordert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Hinzugefügt am 22.4.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

Neue Öffnungszeiten

Ab sofort gelten nachstehende Öffnungszeiten:

Montag: 09.00 – 11.30 Uhr
Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 11.30 Uhr    
Freitags: nur nach Vereinbarung

Hinzugefügt am 15.3.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

Jahreshauptversammlung

Der DMB-Lüneburg-Winsen lädt seine Mitglieder herzlich ein, zur Jahreshauptversammlung am:

Mittwoch, den 24. April 2024– 18:00 Uhr im Museum für das Fürstentum Lüneburg 21335 Lüneburg, Willy-Brandt-Str. 1

Eingang: Wandrahmstraße

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung

2. Totenehrung

3. Geschäftsbericht 2023

4. Kassenbericht 2023

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes

7. Veränderungen im Verein

8. Verschiedenes

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind mindestens sieben Tage vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

Wir freuen uns, Sie auf der Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen.

Der Vorstand

Hinzugefügt am 15.3.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

Osterferien

Die Geschäftsstelle bleibt vom  22.3.2024 bis einschließlich 1.4.2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage.

Hinzugefügt am 15.3.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

Neuer Mitgliedsbeitrag

Auf der Jahreshauptversammlung des Deutschen Mieterbundes Lüneburg-Winsen e.V. hat die Versammlung den jährlichen Mitgliedsbeitrag mit Wirkung zum 01. Febr. 2024 auf 80,00 Euro bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats festgesetzt.

Für Bestandsmitglieder bleibt der jährliche Beitrag unverändert.

Hinzugefügt am 22.11.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: BGH Urteile

Auskunftsanspruch verjährt nicht innerhalb von drei Jahren nach Mietvertragsabschluss.

Mieterbund fordert Verschärfung der Mietpreisbremse und Ahndung von Wuchermieten.

„Eine gute Entscheidung für Mieter,“ kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung des Auskunftsanspruchs von Mietern über die zulässige Miethöhe.

„Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter zu verlangen.
Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt.
Das hat der Senat erfreulicherweise klargestellt.“

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangten die Mieter mehr als drei Jahre nach Mietvertragsabschluss Auskunft über verschiedene Umstände, die für die Berechnung der nach Mietpreisbremse zulässigen Miethöhe maßgeblich sind.

Der Vermieter meinte, der Auskunftsanspruch der Mieter sei verjährt, da für den Auskunftsan-spruch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gelte, die mit dem Abschluss des Miet-vertrages zu laufen beginne.

Diese Auffassung lehnt der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung (Az. VIII ZR 375/21;
VIII ZR 8/22;  VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22 ab.  Laut der Karlsruher Richter beginnt die dreijährige Verjährungsfrist vielmehr ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Mieter die Auskunft erstmals verlangt.

Alle Mieter, die bislang keine Auskunft verlangt haben, sind durch die Entscheidung, lt. Deutschem Mieterbund nicht mit ihrem Auskunftsverlangen ausgeschlossen. Denn hier hat der Lauf der Verjährungsfrist noch nicht begonnen.

Alle Mieter, die ab dem Jahr 2020 vom Vermieter die Auskunft verlangt haben, können den Anspruch noch durchsetzen. Eine Verjährung für Auskunftsansprüche aus 2020 droht erstmals mit Ablauf des 31.12.2023. Bis dahin sollten Mieter Klage auf Auskunft beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen.

Dass der Auskunftsanspruch nicht bereits drei Jahre nach Vertragsabschluss verjährt, bedeutet für den Mieter, eine Hürde weniger. Damit die Mietpreisbremse wirklich funktioniert, muss der Gesetzgeber auch die immer noch bestehenden Ausnahmen abschaffen und Verstöße ahnden. Zusätzlich müssen Wuchermieten vom Staat verfolgt und sanktioniert und Mietsteigerungen auch im Bestand begrenzt werden, fordert Siebenkotten. „Alles zusammen – eine wirksame Mietpreisbremse, die Ahndung von Wuchermieten und ein differenzierter Mietenstopp im Bestand – könnte zur dringend nötigen Eindämmung der derzeit immer weiter steigenden Mieten beitragen und so dem sozialen Frieden dienen.“

Hinzugefügt am 18.8.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Mehr Tempo beim Aus- und Umbau der Wärmenetze.

Für das Gelingen der Wärmewende und das Erreichen der Klimaschutzziele wollen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz den Um- und Ausbau der Wärmenetze vorantreiben.

Im Mittelpunkt eines gemeinsam einberufenen Fernwärmegipfels stand die Umstellung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme.

In der verabschiedeten gemeinsamen Erklärung benennen die Beteiligten konkrete Handlungsfelder, in denen Verbesserungen nötig sind.

Auch der Deutsche Mieterbund nahm an dem Gipfel teil und setzte sich dafür ein, dass auch beim Fernwärmeausbau der Mieterschutz gewahrt wird. Schon im Vorfeld forderten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) in einem gemeinsamen Papier, das ein Ausbau der Wärmenetze mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für Verbraucher einhergehen muss.

Hinzugefügt am 05.7.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Sanierungsgipfel der Gebäudeallianz

Der Gebäudesektor gehört bisher zum vernachlässigten Bereich der Energiewende.
Nach Ansicht der Gebäude-Allianz, zu der auch der Deutsche Mieterbund gehört, sind effiziente Gebäude der Schlüssel für Bezahlbarkeit, Klimaschutz und Energie-Sicherheit. Gebäude müssen also zum festen Bestandteil der Klimaschutz- und Energiepolitik gehören.

Auf einer Pressekonferenz stellte Gebäude-Allianz Sieben Thesen für eine erfolgreiche Wärmewende vor. Die DMB-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz machte deutlich, dass Klimaschutz und Mieterschutz zusammengedacht werden müssen und forderte die Abschaffung oder zumindest eine deutliche Absenkung der Modernisierungsumlage.

Hinzugefügt am 05.7.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Licht und Schatten beim Gebäudeenergiegesetz

Mieterbund begrüßt Kappung der Kosten für Heizungsaustausch, fordert aber deutliche Reduktion der Umlage.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag sieht der Deutsche Mieterbund bei der Einigung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Licht und Schatten:

„Die weitere Modernisierungsumlage in Höhe von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten halten wir für überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, im Rahmen der Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. „Statt eine weitere Modernisierungs-umlage zu erfinden und damit Rechtsunsicherheit und Streit vorprogrammieren, sollte die bestehende Umlagemöglichkeit sozialverträglich verändert werden. Die von uns seit langem geforderte Halbierung der Umlage und die Kappung der monatlichen Kosten bei    1,50 Euro pro Quadratmeter könnten bei ausreichender Förderung sogar zur Warmmietenneutralität führen und damit sicherlich auch der Akzeptanz der Wärmewende dienen.“

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die vorgesehene Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat für den Heizungsaustausch unter Berücksichtigung der Gesamt-kappungsgrenze von maximal drei Euro pro Monat und Quadratmeter.
„Vor dem Hintergrund, dass jeder dritte Mieterhaushalt bereits jetzt mit den Wohnkosten überlastet ist, ist diese Begrenzung absolut notwendig,“ so Siebenkotten.  Der Deutsche Mieterbund begrüßt weiterhin, dass Mieter künftig immer einen Härteeinwand geltend machen können, wenn der Heizungsaustausch sie finanziell überlastet.

Der Deutsche Mieterbund kritisiert den neu in den Gesetzesentwurf eingeführten pauschalen Instandhaltungsabzug für die zweite Modernisierungsumlage in Höhe von 15 Prozent als deutlich zu niedrig. Instandhaltungsabzug bedeutet, dass Kosten, die für die Reparatur der defekten Heizung notwendig gewesen wären, von den umlegbaren Modernisierungskosten abgezogen werden müssen, da Kosten für Reparaturen vom Vermietenden getragen werden müssen. Darüber hinaus müssen Erhaltungskosten auch bei der Erneuerung zwar noch nicht defekter, aber abgenutzter Bauteile angemessen berücksichtigt werden.

Die abzuziehenden Kosten richten sich in diesem Fall nach der üblichen Lebensdauer und der eingetretenen Abnutzung des erneuerten Bauteils. Sind die zu ersetzenden Teile alt, sind also entsprechend hohe Abzüge vorzunehmen. „Die jetzt vorgesehene niedrige Pauschale verlagert die gesetzliche Erhaltungspflicht der Vermietenden unfairerweise auf die Mieter.  Die Folge ist, dass Mieter mit Kosten belastet würden, die eigentlich der Vermieter tragen müsste. Dies muss unbedingt verhindert werden, die Pauschalierung ist daher wieder aus dem Gesetz zu entfernen,“ fordert Siebenkotten.

Weiterhin kritisiert der Deutsche Mieterbund die nun vorgesehene Streichung des § 71o Absatz 1 aus dem GEG-Entwurf. Die Vorschrift hätte für Fälle, in denen Vermietende eine Heizungsanlage mit Wasserstoff einbauen, eine Begrenzung der auf die Mieter umlegbaren Brennstoffkosten vorgesehen. Die Streichung dieser Schutzvorschrift ist unsozial und muss rückgängig gemacht werden. Ansonsten beseht die Gefahr, dass Mieter mit hohen Heizkosten belastet werden, wenn sich Vermieter für Heizsysteme mit teuren Betriebskosten entscheiden,“ so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Siebenkotten.

Hinzugefügt am 05.7.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Jeder 3. neue Mietvertrag an Inflation gekoppelt.

Mieterbund sendet Justizministerium Zahlen aus der Beratungspraxis.

(dmb) Aufgrund der hohen Inflation rückt das Thema Indexmiete insbesondere bei den Mietervereinen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt in den Vordergrund. In den
großen Metropolen enthalten 30% der neu abgeschlossenen Mietverträge eine Indexierung.
Dies zeigt die Beratungspraxis in sechs der größten Mietervereine des Deutschen Mieterbundes.

Mieter suchen verstärkt unsere Beratungsstellen mit Fragen zum Thema Indexmiete auf, der Anteil der Beratungen dazu hat sich innerhalb eines Jahres verdoppelt. Jeder 3. neu abgeschlossene Mietvertrag war 2022 an die Inflation gekoppelt, das ist sozial- und wohnungspolitisch nicht zu verantworten. „Der Justizminister muss jetzt endlich handeln und Indexmieten verbieten“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten.

Aud den Erfahrungen der Beratungspraxis lässt sich schlussfolgern, dass in den sechs Städten rund 30% der neu abgeschlossen Mietverträge eine Indexierung enthalten. In Berlin sind es sogar bis zu 70% der Mietverträge. Dieser Trend hat 2022 massiv zugenommen, die Beratungszahlen dazu haben  sich mindestens verdoppelt. 2021 lag der Anteil schätzungsweise bei rund 10 bis 15 Prozent, der Beratungsfälle niedriger. 2020 war der Anteil marginal. Die Mieterhöhungen lagen bei unseren Mitgliedern mit Indexmietvertrag im Schnitt zwischen 5 bis 15%, in einigen Fällen aber auch bis zu 30 Prozent.

„Viele Vermieter nutzen die Möglichkeiten der Inflationsanpassung bei bestehenden Mietverträgen voll aus und haben ihren Mietern  allein im Krisenjahr 2022 die Kaltmiete um bis zu 15 Prozent erhöht. Die enorm gestiegenen Kosten für Heizung und Strom kommen noch dazu.
Indexmieten sind bei solcher Inflation und steigenden Energiepreisen eine unzumutbare Kostenfalle geworden und müssen auch im Bestand stärker begrenzt werden. Wir appellieren an die Bundesregierung hier tätig zu werden und den Beschlüssen der Konferenz der Justizminister der Länder und des Bundesrates zu folgen“, sagt Siebenkotten.

Laut den Erfahrungen der Mietervereine machen Vermieter regelmäßig von ihrem Recht auf Mieterhöhung durch Indexklauseln Gebrauch. Bereits 2021 ist die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt um 3,1% im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Entsprechend ist bereits 2021  ein deutlicher Anstieg an Mieterhöhungen bei unseren Mitgliedern festzustellen.  Daraus lässt sich schließen, dass viele Vermieter ihre Möglichkeiten zur Mieterhöhung voll ausschöpfen.

Die Zahlen zur Beratungspraxis wurden in den Mietervereinen in Berlin, Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt und Düsseldorf erhoben. Zusammen haben diese Vereine rund 412.500 Mitglieder und führen im Jahr rund 232.000 Beratungen durch. Der Deutsche Mieterbund hält sowohl die Einführung einer Kappungsgrenze für bestehende Indexmietverträge als auch ein Verbot von neuen Mietverträgen mit Indexierung für zwingend erforderlich.

Hinzugefügt am 10.2.2023 von Dieter Peisker


Adresse

Deutscher Mieterbund Lüneburg-Winsen e.V.
Untere Schrangenstraße 20
21335 Lüneburg

Für Sie erreichbar

Telefon (0 41 31) 42 39 6
Fax (0 41 31) 2 20 69 57
info@mieterbund-lueneburg.de
www.mieterbund-lueneburg.de

Öffnungszeiten

Montag  9.00 - 11.30 Uhr
Dienstag  14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch  9.00 - 13.00 Uhr und
Mittwoch  14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag  9.00 - 11.30 Uhr
Freitag  nur nach Vereinbarung

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