Aktuelles
rund um das Thema Mieten





Rubrik: Allgemeines

Reform der Fernwärmeverordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will die AVBFernwärmeV novellieren, um die stattgefundene Weiterentwicklung in der Fernwärmeversorgung abzubilden und für Kunden und Versorger attraktive Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Fernwärme zu schaffen.

„Bei der Reform der Fernwärmeversorgung muss dafür gesorgt werden, dass die Preisgestaltung im Fernwärmemarkt stärker reguliert und unabhängig kontrolliert wird, um die Interessen von Mietern sowohl als Direktkunden eines Fernwärmeversorgers als auch indirekt im Falle einer Wärmeversorgung über den Vermieter wirkungsvoll zu schützen“, erklärte DMB-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz.

Dies gelte insbesondere beim Schutz vor unangemessenen Kostenbelastungen durch Wärmelieferungen bei Contracting. In seiner Stellungnahme weist der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass der Referentenentwurf zwar deutlich verbesserte Transparenzvorgaben und stärkt die Rechte von direkten Kunden enthält, er aber der besonderen Situation von Mietern bei Fernwärmeversorgung nicht gerecht wird. Wie der Deutsche Mieterbund spricht sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband für eine systematische Preiskontrolle aus.

Hinzugefügt am 25.6.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

BETRIEBSKOSTEN – CHECK

In unserem neuen Betriebskosten-Check bewerten wir Ihre Betriebskosten und vergleichen diese mit dem bundesweiten Durchschnitt. Sie erfassen dafür die auf das gesamte Gebäude bezogenen Kostenpositionen aus Ihrer Betriebskostenabrechnung für die entsprechende Abrechnungsperiode.

Im Anschluss erfahren Sie, wie Ihre gesamten Kosten im bundesweiten Vergleich bewertet werden, wie einzelne Kostenpositionen bewertet werden und wie sie Ihre Kosten senken können. Probieren Sie deshalb unseren kostenlosen BETRIEBSKOSTEN – CHECK gleich einmal aus.

Bei Abweichungen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Rechtsberatung.

Wir beraten sie gern.

Hinzugefügt am 28.5.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Seit 2023 kann der Vermieter nicht mehr die volle Abgabe der sogenannten CO2-Abgabe nicht mehr vollständig über die Heizkostenabrechnung auf den Mieter abwälzen. Sicherlich haben zwischenzeitlich, bis auf wenige Ausnahmen, alle Mieter ihre Heizkostenabrechnung für die Heizperiode 2023/2024 von der Mietverwaltung, bzw. dem Vermieter erhalten.

Erstmalig ist der Vermieter nach dem Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verpflichtet in der Nebenkostenabrechnung, in deren Abrechnungszeitraum entstandenen Kohlendioxidkosten zu berücksichtigen.

Wird ihre Wohnung durch Fern- oder Nahwärme, Zentralheizung etc. beheizt und die Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen betrieben, muss die Erstattung ausgewiesen sein.

Hat der Mieter selbst mit einem Versorger einen Vertrag für die Beschaffung von Gas, Heizöl oder andren fossilen Brennstoffen geschlossen, muss sich der Mieter selbst darum kümmern um die Erstattung vom Vermieter zu erhalten. Auf der Rechnung hat der Lieferant die jeweiligen CO2-Abgaben ausgewiesen. Der Mieter muss seinen Anspruch an den Vermieter, innerhalb von zwölf Monaten nach Rechnungserhalt, schriftlich geltend zu machen.

Je älter das Gebäude und schlechter energetische Zustand, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.

Der Gesetzgeber hat ein 10-Stufen-Modell entwickelt, nach deren Vorgaben, entsprechend der Immissionsfaktoren, die CO2-Kosten aufgeteilt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt auf seiner Webseite ein Rechentool zur Verfügung, mit dem Sie Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter errechnen, bzw. überprüfen können.

(https//CO2kostenaufteilung.bmwk.de)

Hinzugefügt am 22.4.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

Neue Öffnungszeiten

Ab sofort gelten nachstehende Öffnungszeiten:

Montag: 09.00 – 11.30 Uhr
Dienstag: 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 11.30 Uhr    
Freitags: nur nach Vereinbarung

Hinzugefügt am 15.3.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

Jahreshauptversammlung

Der DMB-Lüneburg-Winsen lädt seine Mitglieder herzlich ein, zur Jahreshauptversammlung am:

Mittwoch, den 24. April 2024– 18:00 Uhr im Museum für das Fürstentum Lüneburg 21335 Lüneburg, Willy-Brandt-Str. 1

Eingang: Wandrahmstraße

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung

2. Totenehrung

3. Geschäftsbericht 2023

4. Kassenbericht 2023

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes

7. Veränderungen im Verein

8. Verschiedenes

Anträge zur Jahreshauptversammlung sind mindestens sieben Tage vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

Wir freuen uns, Sie auf der Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen.

Der Vorstand

Hinzugefügt am 15.3.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

Osterferien

Die Geschäftsstelle bleibt vom  22.3.2024 bis einschließlich 1.4.2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage.

Hinzugefügt am 15.3.2024 von Dieter Peisker

Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

Neuer Mitgliedsbeitrag

Auf der Jahreshauptversammlung des Deutschen Mieterbundes Lüneburg-Winsen e.V. hat die Versammlung den jährlichen Mitgliedsbeitrag mit Wirkung zum 01. Febr. 2024 auf 80,00 Euro bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats festgesetzt.

Für Bestandsmitglieder bleibt der jährliche Beitrag unverändert.

Hinzugefügt am 22.11.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: BGH Urteile

Auskunftsanspruch verjährt nicht innerhalb von drei Jahren nach Mietvertragsabschluss.

Mieterbund fordert Verschärfung der Mietpreisbremse und Ahndung von Wuchermieten.

„Eine gute Entscheidung für Mieter,“ kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung des Auskunftsanspruchs von Mietern über die zulässige Miethöhe.

„Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter zu verlangen.
Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt.
Das hat der Senat erfreulicherweise klargestellt.“

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangten die Mieter mehr als drei Jahre nach Mietvertragsabschluss Auskunft über verschiedene Umstände, die für die Berechnung der nach Mietpreisbremse zulässigen Miethöhe maßgeblich sind.

Der Vermieter meinte, der Auskunftsanspruch der Mieter sei verjährt, da für den Auskunftsan-spruch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gelte, die mit dem Abschluss des Miet-vertrages zu laufen beginne.

Diese Auffassung lehnt der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung (Az. VIII ZR 375/21;
VIII ZR 8/22;  VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22 ab.  Laut der Karlsruher Richter beginnt die dreijährige Verjährungsfrist vielmehr ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Mieter die Auskunft erstmals verlangt.

Alle Mieter, die bislang keine Auskunft verlangt haben, sind durch die Entscheidung, lt. Deutschem Mieterbund nicht mit ihrem Auskunftsverlangen ausgeschlossen. Denn hier hat der Lauf der Verjährungsfrist noch nicht begonnen.

Alle Mieter, die ab dem Jahr 2020 vom Vermieter die Auskunft verlangt haben, können den Anspruch noch durchsetzen. Eine Verjährung für Auskunftsansprüche aus 2020 droht erstmals mit Ablauf des 31.12.2023. Bis dahin sollten Mieter Klage auf Auskunft beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen.

Dass der Auskunftsanspruch nicht bereits drei Jahre nach Vertragsabschluss verjährt, bedeutet für den Mieter, eine Hürde weniger. Damit die Mietpreisbremse wirklich funktioniert, muss der Gesetzgeber auch die immer noch bestehenden Ausnahmen abschaffen und Verstöße ahnden. Zusätzlich müssen Wuchermieten vom Staat verfolgt und sanktioniert und Mietsteigerungen auch im Bestand begrenzt werden, fordert Siebenkotten. „Alles zusammen – eine wirksame Mietpreisbremse, die Ahndung von Wuchermieten und ein differenzierter Mietenstopp im Bestand – könnte zur dringend nötigen Eindämmung der derzeit immer weiter steigenden Mieten beitragen und so dem sozialen Frieden dienen.“

Hinzugefügt am 18.8.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Mehr Tempo beim Aus- und Umbau der Wärmenetze.

Für das Gelingen der Wärmewende und das Erreichen der Klimaschutzziele wollen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz den Um- und Ausbau der Wärmenetze vorantreiben.

Im Mittelpunkt eines gemeinsam einberufenen Fernwärmegipfels stand die Umstellung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme.

In der verabschiedeten gemeinsamen Erklärung benennen die Beteiligten konkrete Handlungsfelder, in denen Verbesserungen nötig sind.

Auch der Deutsche Mieterbund nahm an dem Gipfel teil und setzte sich dafür ein, dass auch beim Fernwärmeausbau der Mieterschutz gewahrt wird. Schon im Vorfeld forderten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) in einem gemeinsamen Papier, das ein Ausbau der Wärmenetze mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für Verbraucher einhergehen muss.

Hinzugefügt am 05.7.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Sanierungsgipfel der Gebäudeallianz

Der Gebäudesektor gehört bisher zum vernachlässigten Bereich der Energiewende.
Nach Ansicht der Gebäude-Allianz, zu der auch der Deutsche Mieterbund gehört, sind effiziente Gebäude der Schlüssel für Bezahlbarkeit, Klimaschutz und Energie-Sicherheit. Gebäude müssen also zum festen Bestandteil der Klimaschutz- und Energiepolitik gehören.

Auf einer Pressekonferenz stellte Gebäude-Allianz Sieben Thesen für eine erfolgreiche Wärmewende vor. Die DMB-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz machte deutlich, dass Klimaschutz und Mieterschutz zusammengedacht werden müssen und forderte die Abschaffung oder zumindest eine deutliche Absenkung der Modernisierungsumlage.

Hinzugefügt am 05.7.2023 von Dieter Peisker


Adresse

Deutscher Mieterbund Lüneburg-Winsen e.V.
Untere Schrangenstraße 20
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Für Sie erreichbar

Telefon (0 41 31) 42 39 6
Fax (0 41 31) 2 20 69 57
info@mieterbund-lueneburg.de
www.mieterbund-lueneburg.de

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Dienstag  14.00 - 17.00 Uhr
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