Aktuelles
rund um das Thema Mieten





Rubrik: Mieterbund Lüneburg-Winsen aktuell

Neuer Mitgliedsbeitrag

Auf der Jahreshauptversammlung des Deutschen Mieterbundes Lüneburg-Winsen e.V. hat die Versammlung den jährlichen Mitgliedsbeitrag mit Wirkung zum 01. Febr. 2024 auf 80,00 Euro bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats festgesetzt.

Für Bestandsmitglieder bleibt der jährliche Beitrag unverändert.

Hinzugefügt am 22.11.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: BGH Urteile

Auskunftsanspruch verjährt nicht innerhalb von drei Jahren nach Mietvertragsabschluss.

Mieterbund fordert Verschärfung der Mietpreisbremse und Ahndung von Wuchermieten.

„Eine gute Entscheidung für Mieter,“ kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung des Auskunftsanspruchs von Mietern über die zulässige Miethöhe.

„Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter zu verlangen.
Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt.
Das hat der Senat erfreulicherweise klargestellt.“

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangten die Mieter mehr als drei Jahre nach Mietvertragsabschluss Auskunft über verschiedene Umstände, die für die Berechnung der nach Mietpreisbremse zulässigen Miethöhe maßgeblich sind.

Der Vermieter meinte, der Auskunftsanspruch der Mieter sei verjährt, da für den Auskunftsan-spruch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gelte, die mit dem Abschluss des Miet-vertrages zu laufen beginne.

Diese Auffassung lehnt der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung (Az. VIII ZR 375/21;
VIII ZR 8/22;  VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22 ab.  Laut der Karlsruher Richter beginnt die dreijährige Verjährungsfrist vielmehr ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem der Mieter die Auskunft erstmals verlangt.

Alle Mieter, die bislang keine Auskunft verlangt haben, sind durch die Entscheidung, lt. Deutschem Mieterbund nicht mit ihrem Auskunftsverlangen ausgeschlossen. Denn hier hat der Lauf der Verjährungsfrist noch nicht begonnen.

Alle Mieter, die ab dem Jahr 2020 vom Vermieter die Auskunft verlangt haben, können den Anspruch noch durchsetzen. Eine Verjährung für Auskunftsansprüche aus 2020 droht erstmals mit Ablauf des 31.12.2023. Bis dahin sollten Mieter Klage auf Auskunft beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen.

Dass der Auskunftsanspruch nicht bereits drei Jahre nach Vertragsabschluss verjährt, bedeutet für den Mieter, eine Hürde weniger. Damit die Mietpreisbremse wirklich funktioniert, muss der Gesetzgeber auch die immer noch bestehenden Ausnahmen abschaffen und Verstöße ahnden. Zusätzlich müssen Wuchermieten vom Staat verfolgt und sanktioniert und Mietsteigerungen auch im Bestand begrenzt werden, fordert Siebenkotten. „Alles zusammen – eine wirksame Mietpreisbremse, die Ahndung von Wuchermieten und ein differenzierter Mietenstopp im Bestand – könnte zur dringend nötigen Eindämmung der derzeit immer weiter steigenden Mieten beitragen und so dem sozialen Frieden dienen.“

Hinzugefügt am 18.8.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Mehr Tempo beim Aus- und Umbau der Wärmenetze.

Für das Gelingen der Wärmewende und das Erreichen der Klimaschutzziele wollen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz den Um- und Ausbau der Wärmenetze vorantreiben.

Im Mittelpunkt eines gemeinsam einberufenen Fernwärmegipfels stand die Umstellung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme.

In der verabschiedeten gemeinsamen Erklärung benennen die Beteiligten konkrete Handlungsfelder, in denen Verbesserungen nötig sind.

Auch der Deutsche Mieterbund nahm an dem Gipfel teil und setzte sich dafür ein, dass auch beim Fernwärmeausbau der Mieterschutz gewahrt wird. Schon im Vorfeld forderten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) in einem gemeinsamen Papier, das ein Ausbau der Wärmenetze mit deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für Verbraucher einhergehen muss.

Hinzugefügt am 05.7.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Sanierungsgipfel der Gebäudeallianz

Der Gebäudesektor gehört bisher zum vernachlässigten Bereich der Energiewende.
Nach Ansicht der Gebäude-Allianz, zu der auch der Deutsche Mieterbund gehört, sind effiziente Gebäude der Schlüssel für Bezahlbarkeit, Klimaschutz und Energie-Sicherheit. Gebäude müssen also zum festen Bestandteil der Klimaschutz- und Energiepolitik gehören.

Auf einer Pressekonferenz stellte Gebäude-Allianz Sieben Thesen für eine erfolgreiche Wärmewende vor. Die DMB-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz machte deutlich, dass Klimaschutz und Mieterschutz zusammengedacht werden müssen und forderte die Abschaffung oder zumindest eine deutliche Absenkung der Modernisierungsumlage.

Hinzugefügt am 05.7.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Licht und Schatten beim Gebäudeenergiegesetz

Mieterbund begrüßt Kappung der Kosten für Heizungsaustausch, fordert aber deutliche Reduktion der Umlage.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag sieht der Deutsche Mieterbund bei der Einigung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Licht und Schatten:

„Die weitere Modernisierungsumlage in Höhe von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten halten wir für überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, im Rahmen der Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie. „Statt eine weitere Modernisierungs-umlage zu erfinden und damit Rechtsunsicherheit und Streit vorprogrammieren, sollte die bestehende Umlagemöglichkeit sozialverträglich verändert werden. Die von uns seit langem geforderte Halbierung der Umlage und die Kappung der monatlichen Kosten bei    1,50 Euro pro Quadratmeter könnten bei ausreichender Förderung sogar zur Warmmietenneutralität führen und damit sicherlich auch der Akzeptanz der Wärmewende dienen.“

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die vorgesehene Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat für den Heizungsaustausch unter Berücksichtigung der Gesamt-kappungsgrenze von maximal drei Euro pro Monat und Quadratmeter.
„Vor dem Hintergrund, dass jeder dritte Mieterhaushalt bereits jetzt mit den Wohnkosten überlastet ist, ist diese Begrenzung absolut notwendig,“ so Siebenkotten.  Der Deutsche Mieterbund begrüßt weiterhin, dass Mieter künftig immer einen Härteeinwand geltend machen können, wenn der Heizungsaustausch sie finanziell überlastet.

Der Deutsche Mieterbund kritisiert den neu in den Gesetzesentwurf eingeführten pauschalen Instandhaltungsabzug für die zweite Modernisierungsumlage in Höhe von 15 Prozent als deutlich zu niedrig. Instandhaltungsabzug bedeutet, dass Kosten, die für die Reparatur der defekten Heizung notwendig gewesen wären, von den umlegbaren Modernisierungskosten abgezogen werden müssen, da Kosten für Reparaturen vom Vermietenden getragen werden müssen. Darüber hinaus müssen Erhaltungskosten auch bei der Erneuerung zwar noch nicht defekter, aber abgenutzter Bauteile angemessen berücksichtigt werden.

Die abzuziehenden Kosten richten sich in diesem Fall nach der üblichen Lebensdauer und der eingetretenen Abnutzung des erneuerten Bauteils. Sind die zu ersetzenden Teile alt, sind also entsprechend hohe Abzüge vorzunehmen. „Die jetzt vorgesehene niedrige Pauschale verlagert die gesetzliche Erhaltungspflicht der Vermietenden unfairerweise auf die Mieter.  Die Folge ist, dass Mieter mit Kosten belastet würden, die eigentlich der Vermieter tragen müsste. Dies muss unbedingt verhindert werden, die Pauschalierung ist daher wieder aus dem Gesetz zu entfernen,“ fordert Siebenkotten.

Weiterhin kritisiert der Deutsche Mieterbund die nun vorgesehene Streichung des § 71o Absatz 1 aus dem GEG-Entwurf. Die Vorschrift hätte für Fälle, in denen Vermietende eine Heizungsanlage mit Wasserstoff einbauen, eine Begrenzung der auf die Mieter umlegbaren Brennstoffkosten vorgesehen. Die Streichung dieser Schutzvorschrift ist unsozial und muss rückgängig gemacht werden. Ansonsten beseht die Gefahr, dass Mieter mit hohen Heizkosten belastet werden, wenn sich Vermieter für Heizsysteme mit teuren Betriebskosten entscheiden,“ so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Siebenkotten.

Hinzugefügt am 05.7.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Jeder 3. neue Mietvertrag an Inflation gekoppelt.

Mieterbund sendet Justizministerium Zahlen aus der Beratungspraxis.

(dmb) Aufgrund der hohen Inflation rückt das Thema Indexmiete insbesondere bei den Mietervereinen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt in den Vordergrund. In den
großen Metropolen enthalten 30% der neu abgeschlossenen Mietverträge eine Indexierung.
Dies zeigt die Beratungspraxis in sechs der größten Mietervereine des Deutschen Mieterbundes.

Mieter suchen verstärkt unsere Beratungsstellen mit Fragen zum Thema Indexmiete auf, der Anteil der Beratungen dazu hat sich innerhalb eines Jahres verdoppelt. Jeder 3. neu abgeschlossene Mietvertrag war 2022 an die Inflation gekoppelt, das ist sozial- und wohnungspolitisch nicht zu verantworten. „Der Justizminister muss jetzt endlich handeln und Indexmieten verbieten“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten.

Aud den Erfahrungen der Beratungspraxis lässt sich schlussfolgern, dass in den sechs Städten rund 30% der neu abgeschlossen Mietverträge eine Indexierung enthalten. In Berlin sind es sogar bis zu 70% der Mietverträge. Dieser Trend hat 2022 massiv zugenommen, die Beratungszahlen dazu haben  sich mindestens verdoppelt. 2021 lag der Anteil schätzungsweise bei rund 10 bis 15 Prozent, der Beratungsfälle niedriger. 2020 war der Anteil marginal. Die Mieterhöhungen lagen bei unseren Mitgliedern mit Indexmietvertrag im Schnitt zwischen 5 bis 15%, in einigen Fällen aber auch bis zu 30 Prozent.

„Viele Vermieter nutzen die Möglichkeiten der Inflationsanpassung bei bestehenden Mietverträgen voll aus und haben ihren Mietern  allein im Krisenjahr 2022 die Kaltmiete um bis zu 15 Prozent erhöht. Die enorm gestiegenen Kosten für Heizung und Strom kommen noch dazu.
Indexmieten sind bei solcher Inflation und steigenden Energiepreisen eine unzumutbare Kostenfalle geworden und müssen auch im Bestand stärker begrenzt werden. Wir appellieren an die Bundesregierung hier tätig zu werden und den Beschlüssen der Konferenz der Justizminister der Länder und des Bundesrates zu folgen“, sagt Siebenkotten.

Laut den Erfahrungen der Mietervereine machen Vermieter regelmäßig von ihrem Recht auf Mieterhöhung durch Indexklauseln Gebrauch. Bereits 2021 ist die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt um 3,1% im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Entsprechend ist bereits 2021  ein deutlicher Anstieg an Mieterhöhungen bei unseren Mitgliedern festzustellen.  Daraus lässt sich schließen, dass viele Vermieter ihre Möglichkeiten zur Mieterhöhung voll ausschöpfen.

Die Zahlen zur Beratungspraxis wurden in den Mietervereinen in Berlin, Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt und Düsseldorf erhoben. Zusammen haben diese Vereine rund 412.500 Mitglieder und führen im Jahr rund 232.000 Beratungen durch. Der Deutsche Mieterbund hält sowohl die Einführung einer Kappungsgrenze für bestehende Indexmietverträge als auch ein Verbot von neuen Mietverträgen mit Indexierung für zwingend erforderlich.

Hinzugefügt am 10.2.2023 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Deutschland braucht einen Sozialgipfel

  • VdK Deutschland, SoVD Deutschland, Deutscher Mieterbund und die Tafel appellieren an den Bundeskanzler
  • „Die Energiekostenexplosion, sowie stetig steigende Grundmieten überfordern einen großen Teil der Mieter. Sie brauchen endlich Entlastung statt immer weitere Belastung!“

Ein breites Bündnis mit dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Sozialverband SoVD, dem Deutschen Mieterbund und der Tafel Deutschland fordert Bundeskanzler Olaf Scholz auf, sofort einen Sozialgipfel einzuberufen.

In dem gemeinsamen Brief heißt es: „Angesichts steigender Preise für Energie und Lebensmittel, sowie den Folgen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges haben mittler-weile viele Menschen in Deutschland Angst vor der Zukunft. Sie wissen nicht, wie sie die höheren Rechnungen für Strom, Gas und Öl bezahlen und wie sie durch Herbst und Winter kommen sollen.“

Die Bundesregierung hat zwar ein weiteres Entlastungspaket angekündigt. Bei einer „Konzertierten Aktion“ hat sie zudem mit Arbeitgebern und Gewerkschaften gesprochen und will die Gespräche im September fortführen. Doch mit den wirklich Betroffenen und ihren Vertretern wurde bislang nicht geredet.

„Wir als Bündnis fordern Sie daher auf, so schnell wie möglich die Betroffenen zu beteiligen und einen Sozialgipfel einzuberufen. SoVD, VdK, Tafel Deutschland und der Deutsche Mieter-bund stehen dafür bereit“, heißt es in dem Brief weiter.

„Hohe Mieten, Inflation auf Rekordniveau, explodierende Energiekosten und jetzt auch noch die Gasumlage belasten insbesondere die Schwächsten in unserer Gesellschaft zusätzlich. Ihnen all das aufzubürden, während einige Energiekonzerne Gewinne in Milliardenhöhe einfahren, ist nicht nur unsozial, sondern gefährdet auch den sozialen Frieden in Deutschland“, kommentierte die die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes.

Als die drängendsten Themen sehen der Deutsche Mieterbund und seine Partner eine 300 Euro-Energiepauschale für Rentner, die höheren, armutsfesten Regelsätze beim Bürgergeld und in Grundsicherung, eine zügige Wohngeld-Reform, einen dauerhaften Heizkostenzuschuss für alle einkommensschwache Haushalte für die Dauer der Energiekrise, das Aussetzen von Energiesperren, ein Kündigungsmoratorium für Mieter, einen bundesweiten Mietenstopp, sowie die Einführung der Kindergrundsicherung.

Hinzugefügt am 05.9.2022 von Dieter Peisker

Rubrik: Pressemitteilung

Mieterbund gegen gesetzlich vorgeschriebene Absenkung der Mindesttemperatur

Energiesparen geht alle an.

Energiesparen ist das Gebot der Stunde und zwar für alle.  Eine gesetzlich vorgeschriebene Drosselung der Heizungstemperatur für den Wohnbereich ist jedoch aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) der völlig falsche Weg. Sie trifft insbesondere diejenige, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder einer Erkrankung auf höhere Wohnungstemperaturen angewiesen, da sie sonst frieren müssen. Das ist unsozial und unzumutbar. Zudem wird eine solche Maßnahme dem heterogenen Gebäudebestand in keiner weise gerecht. Nach wie vor müssen diejenigen am meisten Energiekosten tragen, die in den Häusern mit dem schlechtesten Zustand wohnen, sich aber bessere Wohnungen schon wegen der zu hohen Grundmiete nicht leisten können.

„wir wissen nicht, wer die Bundesnetzagentur auf diese Schnapsidee gebracht hat. Es wirkt so, als habe das vorgesetzte Wirtschaftsministerium mal austesten lassen wollen, woher der Wind weht.  Die verheerende Reaktion selbst aus der Wohnungswirtschaft zeigt, dass der Vorschlag schleunigst zurückgezogen werden sollte“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten, den Vorstoß des Präsidenten der Bundesnetzagentur zur staatlich vorgeschriebenen zeitweisen Senkung der Heizvorgaben.
„Wenn man zuallererst bei den Mietern mit einem staatlich verordneten >Wärmedeckel< ansetzt, könnte man dahinter auch die Unterstellung vermuten, sie würden Energie verschwenden. Dies ist grundfalsch. Gerade Mieter achten sehr wohl auf ihre Energiebilanz, schon deshalb, weil ihre Energiekosten sonst allein aufgrund der durch die Decke schießenden Preise immer weiter steigen.

Hinzugefügt am 30.6.2022 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Entlastungspaket für Mieterhaushalte dringend notwendig

(dmb) “Weiter steigende Mieten, Inflation auf Rekordniveau, explodierende Energiekosten und jetzt noch die Gasumlage belasten insbesondere die Schwächsten in unserer Gesellschaft zusätzlich. Ihnen all das aufzubürden, während einige Energiekonzerne Gewinne in Milliardenhöhe einfahren, ist nicht nur unsozial, sondern gefährdet auch den sozialen Frieden in Deutschland”, kommentiert die Bundesdirektorin  des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, die am 15. August beschlossne Umlage der gestiegenen Gasbeschaffungskosten auf den Gaskunden in Höhe von rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer.

Zwei Verordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Sicherung der Energieversorgung, die aktuell im Rahmen einer Anhörung diskutiert werden, sehen unter anderem Maßnahmen zur Energieeinsparung in Privathaushalten wie eine freiwillige Temperatur-absenkung durch Mieter, sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bei mit Erdgas betriebenen Heizungen durch Vermieter vor.

Der Deutsche Mieterbund spricht sich für die vorgesehenen verpflichtenden Überprüfungen der Heizungsanlagen auf ihre Effizenz und ggf. Nachbesserungen aus, warnt jedoch eindringlich davor, auch noch  die Kosten den Mietern aufzubürden.“ Die Grenze der Belastbarkeit der meisten Mieter ist längst überschritten”, so Weber-Moritz.  “Anstatt sie immer weiter zu belasten, sollte die Regierung endlich für ausreichende Entlastung der Menschen sorgen.”

Sowohl die Kosten für einen Heizungscheck als auch die für einen hydraulischen Abgleich sind aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ohnehin weder umlegbare Betriebskosten noch auf den Mieter umlegbare Modernisierungskosten. Statt weiterer Belastungen brauchen Mieter endlich eine finanzielle Entlastung. Eine allgemeine Kostensteigerung durch die hohe Inflation, nach wie vor stark steigende Mieten und die Energiekostenexplosion überfordern einen großen Teil der Mieter-haushalte. Der Deutsche Mieterbund hat einen Vorschlag für ein umfassendes Entlastungspaket für Mieter vorgelegt.

“Wir fordern die Ampel auf, endlich für Entlastung der Mieter zu sorgen. Wir brauchen dauerhafte Heizkostenzuschüsse für die Menschen, die sich die Energieversorgung aus eigener Kraft nicht mehr leisten können, einen Gaspreisdeckel, höheres Wohngeld  für mehr Berechtigte und ein Kündigungsmoratorium, das sicherstellt, dass niemand, der nicht innerhalb von 30 Tagen seine hohe Nachzahlung auf die Heizkosten bezahlen kann, seine Wohnung verliert. Zudem müssen endlich mietpreisbegrenzende Regeln geschaffen und dafür gesorgt werden, dass die Grundmieten begrenzt werden. Die Zeit ist mehr als reif einen bundesweiten Mietenstopp,” fordert Weber-Moritz.

Hinzugefügt am 10.6.2022 von Dieter Peisker

Rubrik: Allgemeines

Steigender Verbraucherindex und Indexmiete

Was sollte man als Mieter jetzt wissen?

(dmb) Die Inflation ist auf einem nie dagewesenen Höchststand. Die Inflationsrate in Deutschland – Gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag laut dem Statistischen Bundesamt im März 2022 bei plus 7,3%. Im Februar 2022 lag sie bei plus 5,1%. Damit erreichte die Inflation im März 2022 einen neuen Höchststand seit der Deutschen Vereini-gung. Indexmietverträge rücken dadurch aktuell verstärkt in den Fokus.

Bei einem Indexmietvertrag wird bei Vertragsabschluss vereinbart, dass auch die Höhe der künftigen Mieten an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten ausrichten soll. Entscheidend ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, also praktisch die Inflationsrate. Ein anderer Index ist nicht zulässig.

Der Deutsche Mieterbund beantwortet Fragen rund um den Indexmietvertrag.

1. Darf der Vermieter telefonisch eine sofortige Indexmieterhöhung verlangen mit dem Hinweis auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten?

Nein. Die Miete erhöht sich nicht sofort und die Erhöhung kann auch nicht mündlich geltend gemacht werden. Der Vermieter muss – gestützt auf die Zahlen des Preisindexes – eine ent-sprechende Erhöhungs- oder Änderungserklärung in Textform, z.B. per Mail, abgeben. Dabei sind die eingetretenen Änderungen des Preisindexes, sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Voraussetzung für eine derartige Mieterhöhung ist zudem, dass die bisherige Miete mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist. Hat der Mieter eine wirksame Indexmieterhöhungserklärung erhalten, so ist die geänderte Miete mit Beginn des über-nächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen. Eine rückwirkende Erhöhung ist ausgeschlossen.

2. Muss die Mietpreisbremse auch beim Indexmietvertrag eingehalten werden?

Nur bei der Ausgangsmiete. Grundsätzlich darf die Ausgangsmiete zwar frei vereinbart werden, liegt die Wohnung aber in einem Gebiet einer geltenden Mietpreisbremsenverordnung, sind die Vorgaben der Mietpreisbremse auf die Ausgangsmiete, also die erste zu zahlende Miete, anzuwenden. Darauf sollten Mieter unbedingt achten und bei unzulässiger Überhöhung der Miete die Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages verlangen. Die der Ausgangsmiete nachfolgenden erhöhten Mieten unterliegen nicht mehr den Begrenzungen durch die Mietpreisbremse.

3. Gibt es Grenzen für die Indexmieterhöhung?

Nein, eine Grenze für Indexmieterhöhung sieht das Mietrecht derzeit nicht vor.

4. Dürfen Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden?

Nur eingeschränkt. Das Gesetz (§ 557b BGB) sieht vor, dass die Miete während der Laufzeit der Indexvereinbarung wegen baulicher Maßnahmen, die der Vermietende nicht zu vertreten hat, erhöht werden darf. Das sind insbesondere Maßnahmen zur Energieeinsparung, wie beispielsweise die Dämmung des Daches. Eine Mieterhöhung anderer Modernisierungen, wie z.B. dem Anbau eines Balkons oder einer Badsanierung ist dagegen ausgeschlossen. Hinweis: Auch die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist während der Laufzeit des Indexmietvertrages ausgeschlossen.

5. Darf der Vermieter den „normalen“ Mietvertrag im laufenden Mietverhältnis einfach auf einen Indexmietvertrag umstellen?

Nein. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Umwandlung des laufenden Mietvertrages in einen Indexmietvertrag. Die ist nur mit der Zustimmung des Mieters möglich.

6. Kann die Miete auch wieder sinken?

Auch wenn eine Indexmietvereinbarung in erster Linie Grundlage für Mieterhöhungen sein wird, ist bei einer entsprechenden Preisentwicklung ebenso eine Mietsenkung möglich. Die muss der Mieter in Textform geltend machen, also beispielsweise per Mai die Absenkung der Miete verlangen.

Hinzugefügt am 06.5.2022 von Dieter Peisker


Adresse

Deutscher Mieterbund Lüneburg-Winsen e.V.
Untere Schrangenstraße 20
21335 Lüneburg

Für Sie erreichbar

Telefon (0 41 31) 42 39 6
Fax (0 41 31) 2 20 69 57
info@mieterbund-lueneburg.de
www.mieterbund-lueneburg.de

Öffnungszeiten

Montag  9.00 - 11.30 Uhr
Dienstag  14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch  9.00 - 13.00 Uhr und
Mittwoch  14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag  9.00 - 11.30 Uhr
Freitag  9.00 - 11.30 Uhr

Termine

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen
ein persönliches Beratungsgespräch

Landesverband Niedersachsen-Bremen e.V.