Merkblatt zur Rechtsschutz-versicherung

Als Mitglied unseres Mietervereins sind Sie mietrechtsschutzversichert, sobald wir Sie an den Versicherer entsprechend gemeldet haben. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt die Versicherung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung Gerichtskosten und gesetzliche Vergütungen der Anwälte (auch des Gegners), wenn und soweit Sie diese zu tragen haben. Lediglich eine Selbstbeteiligung je Versicherungsfall muss von Ihnen übernommen werden.

Versicherer ist die

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Bonner Straße 323, 50968 Köln
Telefon (02 21) 3 76 38-0


Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Vereinbarungen im Gruppenversicherungsvertrag, den der Mieterverein mit dem Versicherer abgeschlossen hat:

Als Mitglied unseres Mietervereins haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung für mietrechtliche Streitigkeiten. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG Gerichtskosten und gesetzliche Vergütungen Ihres Anwaltes (gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und der Rechtsschutz Bedingungen (RBM). Auch die Kosten für den Anwalt des Gegners werden übernommen, wenn Sie diese bezahlen müssen. Von Ihnen ist nur eine Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe von 150,00€ je Versicherungsfall zu zahlen.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die RBM und die wichtigsten Vereinbarungen im Gruppenversicherungsvertrag, den Ihr Mieterverein mit dem Versicherer abgeschlossen hat:

1. Versichert sind nur die Kosten für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ihrem Wohnmiet- oder Pachtverhältnis für die selbst bewohnte Wohnung in ihrer Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter. Hierunter fallen z.B. nicht die Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden (etwa wegen Wohngeld). In Ausnahmefällen können auch die außergerichtlichen Kosten eines Anwalts, die beim Gegner entstanden sind, versichert sein.

Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Wohnung stehen, auch wenn diese erst nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neu von Ihnen angemietete Objekt beziehen und vor dem geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten.

Für jeden Rechtsschutzfall übernimmt die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG nach Abzug der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung die Kosten bis zu einer max. Höhe von 20.000,- € (Deckungssumme).

Der Versicherungsschutz gilt nur für versicherte Miet- oder Pachtobjekte, die sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden. Rechtsschutz besteht,
wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt und ein Gericht dort gesetzlich zuständig ist.

2. Nicht versichert sind Miet- oder Pachtobjekte, die Sie überwiegend gewerblich nutzen. Wird eine angemeldete Miet- oder Pachtsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten Zwecken genutzt, besteht anteiliger Versicherungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Quadratmeterzahl zu der Quadratmeterzahl des Gesamtobjektes (einschließlich der im selben Vertrag gemieteten Garagen). Eine Zweitwohnung oder eine dazu gemietete Garage sind gegen eine zusätzliche Prämie versicherbar. Haben Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig verursacht, besteht kein Versicherungsschutz.

3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginn Ihrer Mitgliedschaft. Dieser wird der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG vom Mieterverein gemeldet. Zu Beginn gilt eine dreimonatige Wartezeit. Vor und innerhalb dieser Zeit eingetretene Versicherungsfälle sind nicht versichert. Waren Sie schon über einen anderen Mieter­verein rechtsschutzversichert und sind Sie direkt im Anschluss (ohne Versicherungslücke) zu uns gewechselt, wird auf eine Wartezeit verzichtet.

4. Ist Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein beendet, endet auch der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt beim Tod eines Mitglieds. An dessen Stelle kann jedoch der/die Ehe-/Lebenspartner/in nachrücken. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt des Todes ein gemeinsamer Hausstand bestanden hat. Die Erben haben weiterhin Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen, die sich auf das versicherte Mietobjekt beziehen, wenn es um die Abwicklung des Miet- oder Pachtvertrages aufgrund des Todesfalls geht.

5. Der Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat bzw. begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Auslöser für den Versicherungsfall kann auch eine Willenserklärung sein, welche den späteren Rechtsverstoß zur Folge hat.

6. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls und vor Beauf­tragung eines Rechtsanwaltes sind Sie verpflichtet, sich – auch im eigenen Interesse – schnellstmöglich zur Beratung an Ihren Mieterverein zu wenden (Obliegenheit). Ihr Mieterverein hat somit die Möglichkeit, durch Beratung, Schriftwechsel und/oder Verhandlungen die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Dadurch kann ein Gerichtsprozess vermieden werden. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss dies der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG sofort (unverzüglich) und schriftlich gemeldet werden. Maßnahmen, die Kosten auslösen (z.B. Erhebung einer Klage, Einlegung der Berufung) sind vorher mit dem Versicherer abzustimmen. Wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten, kann der Versicherer den Kostenschutz je nach Schwere des Verstoßes (Obliegenheitsverletzung) ganz oder teilweise ablehnen.

7. Kosten aus gerichtlichen Vergleichen werden nur dann vollständig erstattet, wenn die Kostenregelung dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen in der Hauptsache entspricht. Der Versicherer trägt nicht die Kosten, die bei einer einvernehmlichen Regelung für Forderungen anfallen, die nicht Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (rechtshängig) waren (sog. Mehrwert eines Vergleichs).

8. Es besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche aus Vereinbarungen über eine Abfindung oder Vertragsstrafenversprechen. Dies gilt auch dann, wenn diese schon im Mietvertrag vereinbart worden sind.

9. Klagen mehrere Mieter/Pächter/Personen, so ist die dadurch erhöhte Gebühr (sog. Erhöhungsgebühr gem. §2 RVG VV-Nr. 1008) nicht versichert (Aktivklage). Werden mehrere Mieter/Pächter/Personen verklagt, ist die dadurch erhöhte Gebühr versichert, wenn der/die weitere Beklagte der/die Ehe/eingetragene/r ­Lebenspartner/­in ist und den Mietvertrag mitunterzeichnet hat oder ebenfalls Mitglied im Mieterverein ist. Die Meldung des Schadenfalls muss über den Mieterverein geschehen. Dieser prüft und bestätigt der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, ob eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat, ob der Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde, ob die Sache hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.

Die Meldung des Schadenfalls muss über den Mieterverein geschehen. Dieser prüft und bestätigt der DMB Rechtsschutz, ob eine vorgerichtliche Beratung stattgefunden hat, der Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde usw.

Bitte beachten Sie, dass eine Erläuterung und Wiedergabe der Versicherungsbedingungen hier nicht vollständig sein und auch die Wortwahl nicht immer wie im Vertragstext sein kann. Andernfalls würde der Rahmen eines Merkblatts gesprengt. Mit noch offenen Fragen wenden Sie sich bitte an den Mieterverein.

Stand 12/2014

Adresse

Deutscher Mieterbund Lüneburg-Winsen e.V.
Untere Schrangenstraße 20
21335 Lüneburg

Für Sie erreichbar

Telefon (0 41 31) 42 39 6
Fax (0 41 31) 2 20 69 57
info@mieterbund-lueneburg.de
www.mieterbund-lueneburg.de

Öffnungszeiten

Montag  9.00 - 11.30 Uhr
Dienstag  14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch  9.00 - 13.00 Uhr und
Mittwoch  14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag  9.00 - 11.30 Uhr
Freitag  nur nach Vereinbarung

Termine

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen
ein persönliches Beratungsgespräch

Landesverband Niedersachsen-Bremen e.V.