Der Mieterbund
ein Stück Lüneburger Geschichte

Es war die blanke Not, als im Jahr 1920 acht Lüneburger Bürger sich zusammenfanden um gemeinsam gegen Mietpreiswucher, Willkür und preußisches Obrigkeitsdenken der Hauseigentümer zu wehren. Sie waren fest entschlossen diesem Unwesen auf dem Lüneburger Wohnungsmarkt entgegen zu wirken und gründeten am 1. Juli 1920 den Mieterverein für Lüneburg und Umgebung.

Man muss sich in die Zeit des vorherigen Jahrhundert zurück versetzen um die Mieter zu verstehen.

Ursprung hatte die Misere bereits in der 2. Hälfte des 19. Jahrhundert; den sogenannten Gründerjahren. Landarbeiter strömten in die Städte um in der aufstrebenden Industrie Arbeit zu finden. Der begrenzte Wohnraum in den Städten wurde stetig enger. Früh wussten die Haus- und Grundbesitzer diese Notlage zunutzen. Schlossen sich zusammen und gründeten bereits 1879 einen Dachverband. Mit einheitlichen Formular-Mietverträgen und durch starke Lobbyarbeit in der Politik sollten einseitig fast alle Rechte zu Gunsten der Vermieter festgeschrieben werden. Der Mieter blieb jedoch praktisch rechtlos.

Erfolgreich wurde Einfluss genommen auf das im Jahr 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das BGB unterstellte dem Grundbesitz nahezu der völligen Vertragsfreiheit.

In den Ballungsgebieten bildeten sich erst in den 70er Jahren des 19. Jh. aus der Mieterbewegung die ersten Mietervereine (Leipzig 1872; Dresden 1872; Hamburg 1890)

Der 1. Weltkrieg (1914-1918) und die unmittelbare Zeit danach verschärfte die Konflikte zwischen Vermieter und Mieter sehr. Willkür war an der Tagesordnung und traf besonders kinderreiche Familien. Sie hausten zum Teil in Unterkünften, die die Bezeichnung Wohnung in keiner Weise verdienten.

Damals war in der Mieterzeitung zu lesen:

... in einem Hinterhof liegt ein alter Pferdestall, der nicht einmal mehr als Lagerraum benutzt werden konnte. Auf den ehemaligen Heuboden führte eine eiserne Treppe, ähnlich der Fallreep-Treppe auf den Schiffen. Über ein Fallreep-Podest gelangen wir durch eine nicht mehr ordentlich verschließbare Tür in einen cá. 10 m langen, 4 m breiten und 4 1/2 m hohen Raum, der notdürftig als Wohnung hergerichtet wurde.

Der Geruch ist entsetzlich. Hier lagerte bisher Salzsäure. Von den Wänden läuft förmlich das Wasser, die Decke bildet eine rohe Balkenlage, die so undicht ist, dass man mit Säcken die Löcher zu stopfte. Über den Betten waren Regenschirme gespannt. Über einige Leinen hatte man Tücher geworfen und den Raum so in mehrere Bereiche unterteilt. Zwei kleine Spalten in einer Bretterwand spendeten Tageslicht. Es war ein trostloser Anblick.

Hier wohnt eine ehrbare Handwerker-Familie mit fünf Kindern. Der Mann ist Schlosser, hat Arbeit und verdient - den Verhältnissen entsprechend - gut.

Ein weiterer Fall von Vermieter - Willkür.

Am 1. Januar befahl der Vermieter dem Mieter einer Paterre-Wohnung, in drei Tagen sind sie mit Sack und Pack auf dem Dachboden. Der Mieter hatte sechs Kinder und eine gehbehinderte Frau. Er machte seinen Vermieter darauf auf- merksam, dass seine Frau krank sei und durch die Behinderung die steilen Treppen nicht steigen könne. Am nächsten Tag legte der Mieter ein ärztliches Attest vor, was seine Aussagen bestätigte.

Am Vormittag des 10. Januar erschien in Abwesenheit des Mieters, der Vermieter mit zwei Männern. Sie räumten die Wohnung, warfen die Einrichtungsgegenstände auf den Hof, in den Schnee, obwohl es regnete. Der Protest der kranken Frau wurde nicht beachtet. Die zwölfjährige Tochter wollte ihrer Mutter helfen und die Wohnungstür schließen. Der Vermieter hielt dagegen und quetschte die Hand des Kindes zwischen Tür und Zarge.

Das halbfertige Mittagessen nahm der Vermieter vom Herd, stellte die Töpfe in den Hof mit den Worten: "Heut' gib's nix, morgen kann das Pack ja fressen."

In der Inflationszeit wurde mit bebauten und unbebauten Grundstücken spekuliert.

Die Spekulanten - vielfach aus dem Ausland - aber auch Banken und Versicherungen und das "gehobene Bürgertum" beteiligte sich daran.

Der Wohnungsmangel blieb unverändert hoch. Im Dezember 1919 stellten die Mietervereine und andere Organisationen einen Antrag an den Reichskanzler in Berlin, mit der Forderung um Erlass einer Verordnung über: "Einschränkung des Handels mit bebauten und unbebauten Grundstücken."

Herr Reichskanzler,
das Deutsche Volk kann und wird nicht stillschweigend zusehen, wie ihm unter dem Druck der entsetzlichen Wohnungsnot, die es unverschuldet ertragen muss,von Spekulanten, Kriegs- und Revolutionsgewinnlern, von Ausländern, die unsere Geldentwertung herausgefordert, der deutsche vaterländische Boden sündhaft verteuert und entzogen wird.

Anfang 1920 wurden die Bezirkswohnungskommissare der Kommunen bevollmächtigt, geeignete Grundstücke gegen angemessene Entschädigung zu enteignen. Die Entscheidungen erfolgten mit formlosen Bescheid an die Eigentümer.

An Stelle der Enteignung konnte der Kommissar auf Antrag des Eigentümers eine Belastung als Erbaurecht aussprechen. Wertsteigerungen die dem Umstand des Kriegsgeschehens zugeordnet werden konnten, dürften nicht berücksichtigt werden.

Mietervereine hatten mit Erfolg eine "Höchstmietenverordnung" gefordert. Es ist nicht schwer nachvollziehbar, das diese Rechtslage verstärkt zur Gründungen örtlicher Mietervereine führte.

Auch an Lüneburg sind die Ereignisse nicht spurlos vorüber gegangen. Am 1. Juli 1920 trafen sich - aus der Not heraus - acht Lüneburger Bürger um einen Mieterverein zu gründen.

  • Monteuer Georg Hain
  • Oberlehrer August Schäfer 
  • Sattler Friedrich Schröder
  • Maschinist Adolf Herr
  • Maschinenmeister Wilhelm Kaping
  • Zugführer Martin Dammann
  • Zollassistent Friedrich Gensel und
  • Schuhmacher Heinrich Merkens

Sie waren fest entschlossen dem Unwesen auf dem Lüneburger Wohnungsmarkt entgegen zu wirken.

Die politischen Auseinandersetzungen, bezogen auf die Vollmacht der Kommissare, blieben nicht aus. Hausbesitzer beschimpften den Volkswohlfahrts- Minister als "Totengräber des Hausbesitzes". Von "blödsinnigen Verordnungen" war die Rede.

Berlin tat sich schwer, ein mieterfreundliches Gesetz zu beschließen. Forderungen der Mietervereine zum Entwurf des Reichsmieten-Gesetzes (die Teilung der Miete in Grundmiete, Nebenkosten und Mitbestimmungsrecht) nannten die Organisationen der Hausbesitzer ".... die Ausgeburt der Hölle".

Die Mietervereine waren davon überzeugt, dass die Reichsregierung den mieterfeindlichen Entwurf zurücknehmen würde. Sollte jedoch wider Erwarten der Entwurf Gesetz werden, würde man dies nicht hinnehmen.

Sie schrieben an den Gesetzgeber:

"Wir fordern die gewählten Volksvertreter auf, dass die Entrechtung von 93 % des deutschen Volkes zugunsten der restlichen, kapitalstarken Gruppe von 7% nicht zu zulassen".

Am 15. Mai 1923 wurde - im Gegensatz zu den Befürchtungen der Mietervereine - vom Reichstag das Gesetz über "Mieterschutz und Mieteinigungsämter" verabschiedet. Am 1. Oktober 1923 trat es in Kraft.

Während der Zeit des Nationalsozialismus entspannte sich die Wohnungsnot. Der soziale Wohnungsbau wurde vorangetrieben. Man wusste nur zu gut, wie man aus der Not der Bevölkerung, "fest geschlossene Reihen" hinter sich bringen konnte.

In Lüneburg entstanden in dieser Zeit die Straßenzüge "Auf der Höhe", die Sternkamp-Siedlung, Häuserblocks in der Scharnhorststr. und in der Nähe der Schliefen-Kaserne.

Während der Zeit des Nationalsozialismus gab es einen Reichswohnungsbeauftragten. Er kontrollierte u.a. alles was in den Mietervereinen vor sich ging. Nur arischreine Personen durften den Mietervereinen angehören.

Nach dem 2. Weltkrieg war die Wohnungsnot noch stärker, wie nach dem 1. Weltkrieg. Zerbomte Städte , zigtausend Flüchtlinge suchten erneut Wohnraum.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten aus der Geschichte gelernt und hielten es für unumgänglich den Schutz der Wohnung im Grundgesetz zu verankern.

Der Wiederaufbau der Städte, des zerstörten Wohnraumes zur Überwindung der unsagbar großen Wohnungsnot, hatte höchste politische Priorität.

Ein wichtiges Thema, für die Mietervereine, war in der Nachkriegszeit der „Lücke-Plan“. Benannt nach dem damaligen Bundeswohnungsbauminister Lücke (CDU) Die Mietervereine stellten sich vehement gegen diesen Plan, der die erstrittenen Rechte stark beschneiden sollte. 1960 erlangte der Plan Gesetzeskraft. Damit war der Kampf um die Erhaltung des Mieterschutzgesetzes und der gesetzlichen Miet-Preisbindung (Altbaubestand) verloren.

Die faktische Rechtlosigkeit der Mieter führte in den 60er Jahren zu starken Mietpreissteigerungen und zu einer wahren Wohnungs-Kündigungswelle.

Dieses Verhalten stärkte jedoch auch den Deutschen Mieterbund. Die Mitgliederzahlen schossen in die Höhe. So gestärkt, wurde der Mieterbund als Interessenvertreter auch politisch einfluss – und erfolgreicher.

Nach heftigen Diskussionen, harten Auseinandersetzungen wurde 1971 dann das Wohnraumkündigungsgesetz mit dem Kernstück „Gesetzlicher Kündigungs- schutz“ im Bundestag verabschiedet. Eine grundlose Kündigung durch den Vermieter, meist zur Erzwingung einer Mietzinserhöhung war damit ausgeschlossen. Federführend war der damalige Bundesjustizminister Jahn.

1. Jan. 1975 trat das mit überwältigter Mehrheit im Bundestag beschlossene, „Zweite Wohnraumkündigungsgesetz“ in Kraft. Der gesetzliche Kündigungsschutz war nun Dauerrecht geworden.

Parallel in den Nachkriegsjahren wurde das soziale Wohnungsbau-Programm aufgelegt. Der Staat gab für den Wohnungsbau Zuschüsse.

Bebauung in Lüneburg: Rotes Feld, Zeltberg, Kreideberg, Bockelsberg - West, Mittelfeld und später Kaltenmoor, das Salinengelände udgl.

Auch heute noch stehen die örtlichen Mietervereine, gemeinsam mit den Landesverbänden und dem Mieterbund als politische Interessengemeinschaft der Mieter, für bezahlbare Mieten ein, für ein ausreichendes Wohnraumangebot, und Wohngeld (Mietzuschüsse) für Einkommen schwache Haushalte.

Die Interessengemeinschaft der Mieter ist ein fachlich anerkannter Gesprächspartner für den Gesetzgeber und für die Verwaltung. Zu allen wesentlichen Gesetzgebungsmaßnahmen in den Bereichen Bauen und Wohnen wird der Deutsche Mieterbund gehört.

Zu Recht gut beraten - seit 1920
Deutscher Mieterbund Lüneburg-Winsen e.V.

Quelle: Zitate aus der Chronik 1989 MV Kiel

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