Beitragsordnung des Deutschen
Mieterbundes
Lüneburg-Winsen

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Für den Deutschen Mieterbund Lüneburg-Winsen e. V. gilt entsprechend § 6.1 und 6.2 der Vereinssatzung nachstehende Beitragsordnung:

1.0 Aufgrund der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 15.11.2023 gelten für NeuMitglieder ab 1. Februar 2024 kalenderjährliche Mitgliedsbeiträge wie folgt:

107,00 € incl. Mietrechtschutz-Versicherung

  • für Mitglieder, die Wohnungsmieter sind und keine eigene Rechtschutz-Versicherung nachweisen können.

83,00 € ohne Mietrechtschutz-Versicherung,

  • für Mitglieder, die eine eigene Rechtschutz-Versicherung nachweisen,
  • für selbst nutzende Wohnungseigentümer,
  • für fördernde Mitglieder.

1.1 Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats verringern sich die vorgenannten Beitragsätze um 3,00 €

1.2 Wird eine Mitgliedschaft erst im vierten Quartal eines Kalenderjahres begründet, so wird für das Quartal ein verminderter Beitragssatz erhoben und zwar:

35,00 €

  • für Mitglieder mit Mietrechtschutz-Versicherung,

25,00 €

  • für Mitglieder ohne Mietrechtschutz-Versicherung.

Der Mitgliedsbeitrag für folgende Jahre wird kalenderjährlich (Januar – Dezember) erhoben und ist im ersten Monat des Jahres fällig. Das Mitglied erteilt dem Verein für Folgebeiträge ein SEPA- Lastschriftmandat. Kommt es beim Lastschriftverfahren zu Rückbuchungen trägt das Mitglied die Kosten.

2.0 Für neue Mitglieder gelten diese Bedingungen ab sofort. Jedes Mitglied hat ein Eintrittsgeld und einen ordentlichen Jahresbeitrag zu zahlen. Personen, die erst im vierten Quartal des Jahres Mitglied werden zahlen den unter Punkt  1.0 genannten verminderten Betrag.

3.0 Die Aufnahmegebühr beträgt 20,00 €. Von auswärts zuziehende Personen, die an ihrem bisherigen Wohnort bereits Mitglied – in einem dem Deutschen Mieterbund e.V. angehörigen Verein Mitglied waren, sind von der Aufnahmegebühr befreit, sofern der
Wechsel ohne Unterbrechung erfolgt. Die Pflicht zur Beitragszahlung beginnt mit dem Tag der Anmeldung.

4.0 Bei Vereinswechsel innerhalb des DMB, wird für den im Vorverein bereits bezahlten Zeitraum, erneut kein Beitrag erhoben. Eine Doppelzahlung erfolgt nicht.

5.0 In dem Mitgliedsbeitrag ist die kostenfreie Beratung enthalten. Für individuelle Sonderleistungen gelten zur Zeit folgende Sätze:

5.1 Schriftliche Auskünfte und / oder Schriftwechsel an Dritte im Rahmen der Rechtsberatung, pro Schriftsatz

8,00 €
    
5.2 Rücklastgebühren im Lastschriftverfahren

6,50 € zgl. Fremdgebühren

5.3 Versäumniszuschläge bei Zahlungsverzug,

8,00 € pro Erinnerung, auch auf Restbeträge

5.4 „letzte Zahlungsaufforderung“

 15,00 €

5.5 EMA – Auskünfte bei Nichterfüllung § 6.3 der Satzung

18,00 €

5.6 Ersatz-Mitgliedskarte

3,00 €

Mit Erscheinen dieser Beitragsordnung verlieren alle anderen ihre Gültigkeit !

Stand: 1.9.2022

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Deutscher Mieterbund Lüneburg-Winsen e.V.

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Untere Schrangenstraße 20
21335 Lüneburg

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Telefon (0 41 31) 42 39 6
Fax (0 41 31) 2 20 69 57
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www.mieterbund-lueneburg.de

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Mittwoch  14.00 - 17.00 Uhr
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